neue Corona-Regeln im Freizeitsport ab dem 2. September 2021
Seit heute, 2.9.21, gilt die 14. Infektionsschutzverordnung.
Grundsätzlich gilt die 3 G Regel – Geimpft, Genesen und Getestet.
In Gebäuden gilt die Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)
Selbsttest sind unter Aufsicht des Trainers/Betreuers durch zu führen, sofern sich dieser dazu in der Lage sieht.
Über die Belegung der Sporträume entscheidet der verantwortliche Trainer/Betreuer aufgrund der Raumgröße, der Teilnehmerzahl, der Intensität des Sports und der Lüftungsmöglichkeiten.
Einen ersten Überblick könnt ihr euch über das „Corona-Schema“ des Bay. Landessportverbandes verschaffen.
Weitere Informationen findet ihr auf den Seiten des Landratsamts und des Bay. Landessportverbandes sowie auf den Seiten der Sportfachverbände
Aktuell wird das Hygiene-Konzept der SpVgg Röhrmoos überarbeitet.