Individual-Sport ab Montag, 11. Mai 2020 wieder möglich
Die Bay. Staatsregierung hat Individualsport im Freien in Kleingruppen wieder frei gegeben.
hier die behördlichen Anordnung
§9 der Anordnung – Freizeitsport und Sportanlagen
2020 05 05 Freigabe Individualsport Allgemeinverfgung
Erklärung: Einhaltung der Beschränkungen nach nach § 1 Abs. 1 bedeutet:
Körperkontakte meiden, Mindestabstand 1,5 m
Vulnerable Personen sind anfällige, gefährdete Personen (Risiko-Gruppen)
Gesamtfassung der Anordnung
2020 05 06 Allgemeinverfgung Corona2020 240
Die Anordnungen sollen verhindern, dass es durch die Verbreitung des Corona-Virus schwere Erkrankungen oder gar Todesfälle gibt. Aus Respekt gegenüber unseren Mitbürgern und Vereinskollegen ist die strikte Befolgen der Regeln unabdingbar. Wir wollen alle verhindern, dass Maßnahmen wieder verschärft und unsere Freiluft-Sportflächen wieder gesperrt werden.
viel Spaß beim Sport und gesund bleiben
Günter Bakomenko
1. Vorsitzender