weitere Erleichterungen für den Sport – Gruppenbeschränkung im Freien aufgehoben
Liebe Sportler/innen
Der Freistaat Bayern hat die Gruppenbeschränkung von 20 Personen für Sport im Freien aufgehoben. Es gilt jedoch weiterin das Abstandgebot von 1,5 Meter.
Unverändert bleibt die Dokumentationspflicht aller Teilnehmer und das Verbot der Nutzung von Umkleiden und Duschen.
In der Sporthalle richtet sich die Belegung nach den örtlichen Verhältnissen, insbesondere nach der Größe der Halle und den Möglichkeiten, die Halle zu lüften.
Für die Sporthalle der SpVgg Röhrmoos bleibt es bei den von der Vorstandschaft festgelegten Belegungsgrenzen
20 Personen pro Hallendrittel
10 Personen im Gymnastikraum.
Es gilt weiterhin die „Einbahn-Regelung“ für das Betreten und Verlassen der Sporthalle.
Bei Fragen wendet euch bitte an Euren Trainer/in oder Betreuer/in.
viel Spaß beim Sport
Günter Bakomenko
SpVgg Röhrmoos-Großinzemoos
1. Vorsitzender